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Mehr Transparenz beim Energieverbrauch

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Foto: dena/BMVBS

Der neue Energieausweis zeigt auf einen Blick, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist. Immobilieneigentümer, Kauf- und Mietinteressenten können daraus Rückschlüsse über den Verbrauch und die Kosten von Heizung und Warmwasser ziehen. Der Energieausweis muss immer dann vorgelegt werden, wenn Gebäude neu gebaut, verkauft oder vermietet werden.

Die ständig steigenden Energiekosten belasten Eigentümer- und Mieterhaushalte gleichermaßen. Dass die Energiepreise in Zukunft wieder fallen, ist nicht zu erwarten. Der wirksamste Schutz sind deshalb Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude und bei den technischen Anlagen. Experten schätzen, dass in den nächsten Jahren gut 60 Milliarden Euro in diesem Bereich investiert werden. In neue Heiztechnik investieren schätzungsweise 2,5 Millionen Haushalte und in Wärmedämm-Maßnahmen nochmals rund drei Millionen Haushalte.

Gemessen wird der Verbrauch oder der Bedarf

In Deutschland wird etwa ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. In privaten Haushalten schlagen insbesondere die Heizkosten zu Buche. Bisher wussten die Bewohner oft, jedoch nicht immer über die genauen Ursachen ihres Energieverbrauchs Bescheid. Das soll sich durch den Energieausweis ändern.

Es gibt zwei Ausweis-Typen: den verbrauchsbasierten Ausweis und den bedarfsbasierten Ausweis.

Der verbrauchsorientierte Ausweis wird auf Basis der durchschnittlichen Verbrauchswerte der letzten drei Abrechnungszeiträume der Heizkostenabrechnung erstellt. Dabei werden die örtlich unterschiedlichen Klimadaten berücksichtigt.
Der bedarfsorientierte Ausweis setzt die Aufnahme des Gebäudes und der Anlagentechnik durch einen zugelassenen Energieberater voraus. Als Grundlage dienen die bau- und anlagentechnischen Eigenschaften, wie z.B. der Dämmstandard des Gebäudes oder der Wirkungsgrad der Heizungsanlage.

In beiden Fällen wird ein Energieverbrauchskennwert bzw. ein Energiebedarfskennwert bezogen auf ein Jahr und beheizbarer Fläche pro Quadratmeter angezeigt. Je kleiner die Energiekennzahl dabei ist, desto energiesparender ist der Zustand des Gebäudes und desto moderner ist die eingebaute Anlagentechnik.

Für Neubauten gilt die Energieeinsparverordnung bereits seit 2002. Bei Gebäuden im Bestand wird der Energieausweis in drei zeitlichen Etappen zur Pflicht:

Die Immobilieneigentümer haben in bestimmten Fällen ein Wahlrecht zwischen dem verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweis. Bedarfsorientiert muss der Ausweis bei unsanierten Gebäuden mit höchstens vier Wohnungen sein, deren Bauantrag vor 1977 gestellt wurde.

In den anderen Fällen können die Eigentümer zwischen dem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Ausweis wählen.

Wer es mit dem Energiesparen ernst meint, ist mit dem bedarfsorientierten Ausweis besser bedient. Der ist zwar teurer als der verbrauchsorientierte Ausweis. Er enthält aber eine Beschreibung des Zustandes und gezielte Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen. Dabei wird aufgezeigt, wie sich die Energiebilanz bei Durchführung vorgeschlagener Maßnahmen verbessern lässt.

Der verbrauchsorientierte Ausweis hingegen ist nur eine Fortentwicklung der seitherigen Heizkostenabrechnungen. Er enthält keine Angaben über Schwachstellen des Gebäudes und keine Vorschläge zur Verbesserung der Energiebilanz.

Wie wichtig in Zukunft das Thema Energieeinsparung bei den Wohnkosten ist, zeigt sich aber nicht nur dort. Vor dem Hintergrund regional unterschiedlich verlaufender Entwicklungen der Wohnungsmärkte und der Bevölkerungsentwicklung, wird der Kampf um die Käufer- oder Mietergunst härter. Zu erwarten ist, dass Gebäude mit guten Energiekennwerten bei Kauf- oder Mietentscheidungen „die Nase vorn” haben werden.

Von vorbildlich bis zu sanierungsbedürftig

Bevor der bedarfsbasierte Energiepass ausgestellt wird, werden die wichtigsten Kennziffern ermittelt. Der Fachmann untersucht dazu die Baukonstruktion, Baumaterialien sowie Wände, Decken, Treppen, Dach, Fenster oder Türen. Auch die technische Ausrüstung wie Heizungsanlage, Warmwasserbereitung oder Sanitäranlagen wird überprüft. Wer sein Haus energetisch sanieren will, benötigt eine maßgeschneiderte Energiesparberatung möglichst mit Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Das können nur lizenzierte Experten leisten – die Energieberater. Sie bilden eine neue Berufsgruppe und müssen eine Mindestqualifikation vorweisen. Abzuraten ist von Schnelltests durch selbsternannte Fachleute oder von Ferndiagnosen, die Aussagen auf der Grundlage allgemeiner Prüflisten treffen.

Übersichtlich in Farbe

Farbangaben im Ausweis informieren Verkäufer, Käufer und Mieter darüber, mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Die Bedarfsskala reicht von null (grüner Bereich – vorbildlich) bis 400 Kilowattstunden (kWe) pro Quadratmeter und Jahr (roter Bereich – dringend sanierungsbedürftig). So entsprechen 400 kWe rund 40 Litern Heizöl pro Quadratmeter. Das sind bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmeter 4.000 Liter Öl. Ganz im grünen Bereich ist das Passivhaus. Neben der Einstufung in der Energieeffizienz-Skala liefert der mehrseitige Ausweis auch praktische Empfehlungen für die Modernisierung.

Der bedarfsorientierte Pass, bei dem der Energieberater das Gebäude inspiziert, kostet rund 300 Euro. Beide Ausweisarten sind zehn Jahre lang gültig. Danach wird eine erneute Überprüfung notwendig. Bleiben Hausbesitzer jedoch in ihren eigenen vier Wänden oder es wird vorhersehbar keinen Besitzer- oder Mieterwechsel geben, wird auch kein neuer Ausweis fällig.

Hintergrund der Einführung des Energiepasses ist die Überarbeitung der Energieeinspar-Verordnung sowie eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in der Einsparungen von CO² sowie eine Optimierung durch bauliche und anlagetechnische Maßnahmen festgelegt wurden. Der Gesetzgeber erwartet von dieser Regelung eine zusätzliche Motivation für Modernisierungsmaßnahmen.

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