Arbeitszimmer: Steuerlich wieder attraktiv
Selbständige und Freiberufler können ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen, weil es der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist.
Mit Beginn des Jahres 2011 können auch wieder Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz für ihre beruflichen Aufgaben zur Verfügung stellt, Kosten bis zu 1.250 Euro jährlich absetzen.
Die Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer müssen nachgewiesen werden. Folgende Posten zählen unter anderem dazu:
- Reinigung, Renovierung, Energie, Strom, Wasser, Müll, Hausratsversicherung
- Gegebenenfalls können - anteilig - Miete wie auch Kreditzinsen oder die Beiträge zur Gebäudeversicherung abgesetzt werden.
- Darüber hinaus sind Ausgaben für Arbeitsmittel wie Büromöbel unbegrenzt Werbungskosten. Sie werden im Jahr des Kaufs geltend gemacht. Liegt der Anschaffungspreis über 410 Euro (ohne MwSt.), muss über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Angaben: Stand Januar 2011
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