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Arbeitszimmer: Steuerlich wieder attraktiv

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Selbständige und Freiberufler können ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen, weil es der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist.

Mit Beginn des Jahres 2011 können auch wieder Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz für ihre beruflichen Aufgaben zur Verfügung stellt, Kosten bis zu 1.250 Euro jährlich absetzen.

Die Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer müssen nachgewiesen werden. Folgende Posten zählen unter anderem dazu:

Weitere Informationen: