Wul Logo

Sie sind hier: Meine Themen » Steuern + Recht » Baubegleitung: Kontrolle durch den Sachverständigen

Baubegleitung: Kontrolle durch den Sachverständigen

baubegleitung-kfw-1_01ff05b20f.jpg
Der Bausachverständige vertritt gegenüber Handwerkern und Baufirma die Interessen der Bauherren. Foto: epr/KfW Bankengruppe

Bauherren, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sich die begleitende Kontrolle durch einen Bausachverständigen leisten. Das kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Doch die Summen, die für die Beseitigung von Bauschäden als Spätfolgen unentdeckter Baumängel anfallen, sind weitaus höher. Ganz abgesehen von dem Ärger, den man mit Pfusch am Bau hat.

Nasse Stellen im Putz oder beschädigte Fliesen sieht auch ein Baulaie, der aufmerksam durch die Räume geht. Aber welcher Bauherr weiß schon, ob ein Pfettenriss im Dachgebälk ein statisches oder ein rein optisches Problem ist? Vorausgesetzt, es fällt ihm überhaupt auf! Auch die Verwendung von minderwertigem Material ist ohne Expertenwissen kaum erkennbar. Ebenso wenig wie beispielsweise Fensteranschlüsse, die nicht fachgerecht ausgeführt sind. Die dabei entstehenden Wärmebrücken gehen dem Mauerwerk im Lauf der Zeit im wahrsten Sinne des Wortes an die Substanz. Die Folgen wie Feuchte und Schimmel zeigen sich oft erst nach Jahren und machen aufwendige Sanierungsarbeiten notwendig: zu einem Zeitpunkt, zu dem die Gewährleistung in der Regel abgelaufen ist.

Je früher desto besser

Auf keinen Fall sollte ein Bausachverständiger bei der Schlussabnahme eines Bauvorhabens fehlen. Sinnvoller ist es jedoch, den Experten schon deutlich früher mit ins Boot zu nehmen. Denn sind die Wände erst einmal verputzt, lässt sich selbst für den Fachmann nicht mehr erkennen, ob die darunter liegenden Leitungen ordnungsgemäß verlegt sind.
Auf Wunsch begleitet ein Bausachverständiger das Bauvorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung. Wenn sein kritischer Blick Planungsfehler entdeckt, spart der Bauherr schon vor dem ersten Spatenstich viel Geld. Denn Änderungen während der Bauphase werden meist teuer. Ähnlich kostspielig können nachteilige Verträge mit Fertighausunternehmen oder Bauträgern werden, die Risiken und Leistungen auf den Bauherren abwälzen oder schlechte Finanzierungsangebote, an denen lediglich die Bank eine Freude hat. Die Tücke steckt im Detail und zeigt sich Nicht-Experten meist erst, wenn es zu spät ist.

Sachverständige kontrollieren ein Bauvorhaben auf Wunsch von der Planung bis zur Abnahme. Foto: epr/KfW Bankengruppe

Planungs-Check

Die fachkundige Überprüfung im Vorfeld schafft die Voraussetzungen für einen reibungslosen Bauablauf ohne böse Überraschungen. Sie bezieht sich unter anderem auf folgende Punkte:

Vor-Ort-Termine

In der Regel kommt der Bausachverständige vier bis sechs Mal auf die Baustelle, bei Bedarf häufiger. Die Kontrollen sollten immer erfolgen, bevor ein Gewerk zugedeckt und nicht mehr prüfbar ist. Beispielsweise muss beim Keller unbedingt die Außenwandabdichtung überprüft werden, bevor die Baugrube verfüllt wird. Das Rohrnetz der Fußbodenheizung sollte in Augenschein genommen werden, bevor die Estrichfirma eintrifft. Nach folgenden Bauabschnitten empfiehlt sich eine Begehung:

 

Mangelhafte Ausführung! Hier wurde die Steckdose vor der Montage des Heizkörpers gesetzt und ist so nicht zu gebrauchen. Das heißt für Gipser und Elektriker: noch einmal antreten! Foto: vpb


Respekt vor dem Profi

Bei Beanstandungen profitiert der Bauherr vom Status des Experten an seiner Seite. Ihm und seiner Argumentation schenken Handwerker und Bauträger mehr Gehör als einem Baulaien, bei dem erfahrungsgemäß eher abgewiegelt wird. Bausachverständige unterstützen den Bauherrn auch mit folgenden Leistungen:

Zuschuss bei Sanierungen

Gebrauchtimmobilien haben häufig typische Schwachstellen und manchmal eine marode Bausubstanz. Hier minimiert die Beurteilung des Gebäudezustands durch einen versierten Bausachverständigen das Risiko, dass die Sanierungskosten unerwartet explodieren.
Fast unumgänglich ist die Unterstützung durch einen Experten insbesondere bei der energetischen Sanierung des eigenen oder eines gekauften Hauses, das in die Jahre gekommen ist. Deshalb fördert der Bund den Einsatz einer professionellen Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierung mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Abschluss der Sanierung direkt bei der KfW-Förderbank gestellt werden.

Hier finden Sie Bausachverständige

Bausachverständige findet man unter anderem in den Gelben Seiten oder bei Verbraucherschutzverbänden und technischen Überwachungsgesellschaften. Eine Auswahl:

Weitere Infos für Bauherren:

Bau- und Leistungsbeschreibung

Heizungs-Check: eine Stunde mit Gewinn

Beim Grundstückskauf an die Erschließungskosten denken

Bodengutachten: Schutz vor teuren Überraschungen