Beifahrer sind mitschuldig

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Beifahrer gehen ein hohes Risiko ein, wenn der Fahrer des Wagens erkennbar Alkohol getrunken hat. Kommt es zu einem Unfall, können sie vom Fahrer nicht verlangen, dass er sie für ihre Verletzungen voll entschädigt.
Das Oberlandesgericht Celle (14 U 132/04) hat einem Beifahrer zur Hälfte die Mitschuld an seinen Verletzungen angelastet. Der Leichtsinn eines Beifahrers sei jedoch normalerweise nicht so hoch zu bewerten wie das Fehlverhalten eines alkoholisierten Autofahrers.
In dem entschiedenen Fall hatte man sich jedoch darauf verständigt, dass der spätere Beifahrer auf Alkohol verzichten und sich ans Steuer setzen solle. Hält sich der Beifahrer nicht an eine solche Absprache, wiegen laut Gericht die Schuld von Fahrer und Beifahrer gleich schwer. Der bei dem Unfall schwer verletzte Beifahrer bekam daher nur einen Teil des ihm an sich zustehenden Schmerzensgeldes zugesprochen.
