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Betreuung für den Pflegefall im Sinne des Patienten

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Wer für den Notfall sichergehen will, sollte einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Dann können bei schwerer Krankheit oder im Pflegefall sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.

Wurde eine Vorsorgevollmacht erteilt, wird kein Betreuer durch das Vormundschaftsgericht bestellt, wie das sonst der Fall wäre. Zum Wohle des Betreuungsbedürftigen gebe es aber Ausnahmen. So war in einem vom Oberlandesgericht Brandenburg (11 Wx 3/05) entschiedenen Fall die bevollmächtigte Tochter nicht in der Lage, ihre pflegebedürftige Mutter zu versorgen und sachgerecht mit den Pflegediensten zusammenzuarbeiten. Sie musste es daher trotz notarieller Vorsorgevollmacht hinnehmen, dass das Gericht einen Betreuer bestellt hatte, der die notwendigen Pflegemaßnahmen veranlasste.